Beiträge

Hort des journalistischen Abschaums?

Hort des journalistischen Abschaums?

„Das ist der Richter, der den Prügler frei ließ!“ prangt in riesigen Lettern auf der gestrigen Ausgabe der BZ. Dazu ein wahrscheinlich hinterhältig mit versteckter Kamera aufgenommenes Foto des Mannes, der mit dem Fall der brutalen U-Bahn-Schläger betraut war. Natürlich finde ich es auch nicht gut, dass dieser junge Fastmörder (zunächst) wieder auf freiem Fuß ist. Aber was gibt diesen BZ-Journalisten das Recht, einen Richter auf diese infame Weise an den Pranger zu stellen, die persönliche Integrität eines Menschen zu beschädigen, der sich an Recht und Gesetz gehalten hat? Vielleicht, weil er den Reportern dieses Springerproduktes – völlig legitim übrigens – keine schlagzeilenträchtigen Auskünfte zu dem laufenden Verfahren geben wollte? Oder gibt es noch andere Gründe?

Vor ein paar Tagen habe ich in der Gedenkstätte Sachsenhausen Artikel aus dem Völkischen Beobachter und anderen braunen Zeitungen gelesen, in denen einzelne Personen – vor allem politische Gegner, Juden sowie mutige Richter und Beamte – auf das Übelste diffamiert werden. Ist solche Art der Hetze möglicherweise Vorbild für die Macher der BZ? Vielleicht insbesondere dann, wenn sich solche öffentlichen – in meinen Augen skrupellose – Menschenjagden auch noch gut verkaufen lassen? Ein solcher Eindruck drängt sich mir hier förmlich auf. Mit journalistischem Anstand und Berufsethos hat eine solche Art der Berichterstattung – zumal ohne jegliche inhaltliche Qualität – für mich jedenfalls rein gar nicht zu tun. Wer seine Beiträge unter solchen Prämissen verfasst und publiziert, darf sich nicht wundern, wenn er nicht als Journalist respektiert sondern als schmieriger Schreiberling verachtet wird. Vielleicht ist das ja auch ein Grund, warum der Fotograf, der das Foto des Richters aufgenommen hat, nicht mit seinem Namen erwähnt wird bzw. werden will – ganz im Gegensatz zu den sonst üblichen Gepflogenheiten in dieser geltungssüchtigen Branche. Oder ist es nicht (nur) Feigheit, sondern (auch) die Angst vor rechtlichen Konsequenzen für die mit Sicherheit nicht autorisierte Aufnahme?